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Rahmenkonzept für Kinder suchtkranker Eltern in der stationären Entwöhnungsbehandlung
Inhalt der Veröffentlichung ist ein „Rahmenkonzept für Kinder suchtkranker Eltern in der stationären Entwöhnungsbehandlung“, das zum Teil bereits einigen Lesern*innen zugegangen ist – allerdings nicht in Form der Zeitschrift.
In diesem Behandlungssetting wird die Möglichkeit eröffnet, nicht nur die Suchterkrankung der Eltern zu behandeln, sondern auch deren Kinder hinsichtlich ihrer psychischen, sozialen, körperlichen und kognitiven Entwicklung zu fördern und die Beziehung der Eltern zu ihren Kindern zu stärken.
In der Mehrzahl der Fälle liegt noch keine psychische Erkrankung der Kinder vor, es bestehen jedoch häufig bereits Verhaltensauffälligkeiten oder Entwicklungsverzögerungen. Durch den Einbezug der Kinder stellen sich im Kontext der Behandlung vielfältige Anforderungen an deren Eltern, wie auch an die Behandlungseinrichtungen und nicht zuletzt die Leistungsträger.
Im dem nun erstmalig vorliegenden übergreifenden Rahmenkonzept werden zunächst die Entwicklungsfolgen und die spezischen Gefährdungen der Kinder beschrieben, es wird auf entwicklungspsychologische Aspekte und Grundbedürfnisse hingewiesen und auf entsprechende Risiko- und Schutzfaktoren für Kinder aus suchtbelasteten Familien eingegangen. Im Weiteren werden grundlegende strukturelle Aspekte und Handlungsmöglichkeiten in der stationären Entwöhnungsbehandlung vorgestellt, die sich über einen vergleichsweise langen Zeitraum von drei bis sechs Monaten erstreckt. Berücksichtigt wird auch auf den Aspekt der Förderung der Nachhaltigkeit des in der Behandlung Erreichten und die Vernetzung mit weiteren Angeboten.
Wir sollten alles dafür tun, entsprechende strukturelle Rahmenbedingungen zu schaffen, um eine an den umfangreichen Bedarfen orientierte Versorgung für die suchtkranken Eltern und ihre Kinder sicherzustellen. Insgesamt ist eine leistungsgerechte Finanzierung von Eltern mit Kindern in der Entwöhnungsbehandlung bislang nicht entsprechend geregelt und bedarf einer verbindlichen Grundlage. Von daher ist ein Dialog von Politik, Leistungsträgern und Leistungserbringer gefordert, um zu bedarfsgerechten Lösungen zur Stabilisierung und Weiterentwicklung dieses Behandlungsangebotes zu kommen. Dafür sollten wir uns – ein jeder an seiner Stelle – einsetzen.
Dank sagen möchte ich an dieser Stelle all denjenigen, die an der Entwicklung des Rahmenkonzepts mitgewirkt haben, dies waren Expert*innen des Fachverbandes Sucht e.V., des Bundesverbandes für stationäre Suchtkrankenhilfe e.V. sowie aus dem Bereich der Wissenschaft.
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