Hier finden Sie entsprechende Informationen zum Aufnahmeverfahren.
Für die unterschiedlichen Einrichtungssysteme gibt es entsprechende Antragsformulare. Im Rahmen des Aufnahmeverfahrens wird durch ausgewiesene Fachleute im Auftrag des Vorstandes außerdem ein Aufnahmeaudit in den jeweiligen Einrichtungen durchgeführt. Hierzu finden Sie ebenfalls entsprechende Checklisten.
Antragsformular Stationäre Behandlung
Aufnahmeaudit Stationäre Behandlung
Antragsformular Adaptionseinrichtungen
Aufnahmeaudit Adaptionseinrichtungen
Antragsformular Ambulante Behandlung
Antragsformular Tagesklinik
Aufnahmeaudit Tagesklinik
Antragsformular Soziotherapeutische Einrichtungen
Aufnahmeaudit Soziotherapeutische Einrichtungen
1. Beiträge |
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Laut Beschluss der Mitgliederversammlung vom 26. November 2014 werden die Jahresbeiträge für Mitglieder im Fachverband Sucht e.V. gemäß der Steigerung der Grundlohnsumme angepasst. Die aktuellen Beiträge für 2023 belaufen sich auf: |
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Fachkliniken, |
70,87 € |
Psychosomatische Einrichtungen |
70,87 € |
Tageskliniken |
38,65 € |
Fachambulanzen |
257,73 € |
Vereine, Verbände |
180,00 € |
Einzelmitglieder |
85,00 € |
Im Jahr der Neuaufnahme zahlen neu aufgenommene Mitglieder den vollen Jahresbeitrag. |
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2. Aufnahmegebühr (Aufnahmeaudit): Stationäre/Teilstationäre Einrichtungen |
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Stationäre Einrichtungen (bei Aufnahme 50% Erstattung) |
1.000,00 € |
Teilstationäre Einrichtungen und Soziotherapeutische Heime |
750,00 € |
3. Anmelde- und Bearbeitungsgebühr Ambulanzen (grundsätzlich zu entrichten) |
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Ambulanzen | 200,00 € |
Satzung Fachverband Sucht+ e.V
(gemäß Beschlussfassung der Mitgliederversammlung vom 25.11.2021)