Antragsstellung

Informationen zur Entwöhnungsbehandlung

Die Entwöhnungsbehandlung ist Ihr erster Schritt zu einem Leben ohne Sucht. Sie finden hier einen kurzen Überblick über unterschiedliche Behandlungseinrichtungen, die Sie auf diesem Weg begleiten können.

Die überwiegende Anzahl der Suchtbehandlungen wird in stationären Behandlungseinrichtungen durchgeführt. In der Fachklinik erwartet Sie ein persönlich ausgerichtetes, qualifiziertes Behandlungsangebot in einem geschützten Rahmen. Dabei enthalten die Behandlungen nicht nur medizinisch-therapeutische Elemente sowie Sport- und Bewegungsangebote, sondern berücksichtigen insbesondere auch soziale und seelische Gesichtspunkte von Abhängigkeitserkrankungen. Bei allem steht Ihnen ein Bezugstherapeut als persönlicher Ansprechpartner zur Verfügung und erarbeitet mit Ihnen Therapieziele.

In der Klinik arbeiten multiprofessionelle Teams (Ärzte, Psychologen, Sozialarbeiter, Ergotherapeuten, Bewegungstherapeuten, Krankenpflegepersonal) unter ärztlicher Anleitung, die mit Ihnen Perspektiven hinsichtlich persönlicher, sozialer und beruflicher Fragen entwickeln. Eine Entwöhnungsbehandlung dauert durchschnittlich je nach individuellem Bedarf bei einer Abhängigkeit von Alkohol und Medikamenten in der Regel 8 bis zu 16 Wochen. Bei Drogenabhängigkeit liegt die Behandlungsdauer i.d.R. zwischen 16 und 26 Wochen.

Die Adaption ist eine stationäre Anschluss-Maßnahme und soll den Teilnehmern bei der Wiedereingliederung in den Beruf und die Gesellschaft helfen, die erreichte Abstinenz zu festigen und in einem alltagsnahen Leben zu verankern. Die Adaption kommt für diejenigen in Betracht, die arbeitsfähig, aber schon längere Zeit ohne Arbeit und Wohnung (im zukünftigen Lebensumfeld) sind. Sie muss im Laufe einer erfolgreich verlaufenden Entwöhnungsbehandlung gesondert beantragt werden. Die Dauer der Adaptionsbehandlung liegt bei Alkoholabhängigkeit i.d.R. bei bis zu 11-12 Wochen, bei Dogenabhängigkeit i.d.R. bei bis zu 16 Wochen.

Das Angebot der ganztägigen ambulanten Rehabilitation richtet sich an Menschen, die über ein stabiles soziales Umfeld verfügen, das sie auf dem Weg Ihrer Genesung und in der Abstinenz unterstützt. Mit einem intensiven und strukturierten Therapieprogramm soll Ihre körperliche und seelische Gesundheit verbessert und Ihre Erwerbstätigkeit erhalten bzw. wiederhergestellt werden. Da es sich hier um ein wohnnahes Angebot handelt sollten Sie über die erforderliche Mobilität sowie körperliche und psychische Belastbarkeit verfügen, die Klinik mit den Ihnen zur Verfügung stehenden Verkehrsmitteln zu erreichen.

Eine ambulante Therapie hat den Vorteil, dass Sie während der gesamten Therapiedauer in ihrem sozialen Umfeld bleiben können. So können Sie Ihrer beruflichen Tätigkeit weiter nachgehen und das in der Therapie gelernte direkt in ihrem Alltag umsetzen. Nicht die Möglichkeit zu haben für eine definierte Zeit einmal aus dem belasteten Umfeld heraus treten zu können ist jedoch auch eine hohe Anforderung an Ihre Fähigkeit in diesem Kontext abstinent zu bleiben. Die Behandlung dauert in der Regel 12 Monate. Sie kann je nach Behandlungsverlauf verlängert oder verkürzt werden.

Gewohnheiten sind schwer zu verändern und in einer unterstützenden und suchtmittelfreien Gemeinschaft gelingt das besser. In den soziotherapeutischen Einrichtungen und betreutem Wohnen wird Ihnen dabei geholfen, Ihre Abstinenzentscheidung zu festigen und Ihre Gesundheit zu stärken. Wichtige Pfeiler sind die Erarbeitung einer geregelten Tagesstruktur, die Klärung der sozialen und finanziellen Herausforderungen und eine aktivierende Freizeitgestaltung. So wird ein suchtmittelfreier Lebensraum gestaltet, in dem Sie wieder Mut und Lebensfreude finden, eine zufriedene Abstinenz erreichen, aber auch Perspektiven entdecken und Veränderungen in Gang setzen können.

Beratungsstellen haben zum Ziel Ihre Lebensqualität durch individuelle Beratung, Begleitung und unterschiedliche Maßnahmen zu verbessern. Dazu gehört, Sie über den Krankheitsverlauf und die Behandlungsmöglichkeiten von Suchterkrankungen zu informieren und Sie darin zu unterstützen, sich mit den gesundheitlichen, familiären, beruflichen und finanziellen Folgen Ihrer Suchterkrankung auseinander zu setzen. Bei Veränderungswünschen oder dem Wunsch nach Abstinenz wird Ihnen dabei geholfen, die notwendigen hin zu einem Leben ohne Sucht anzugehen.

Bei den Hilfe-Links finden Sie Hinweise und hilfreiche Adressen, an die man sich als Betroffener oder Angehöriger wenden kann.

Beantragung zur Entwöhnungsbehandlung

Den ersten entscheidenden Schritt auf dem Weg der Entwöhnung müssen Betroffene selbst tun: Sie müssen die Entwöhnungsbehandlung – je nach Zuständigkeit – z.B. beim Rentenversicherungsträger oder der Krankenkasse beantragen. Hierbei empfiehlt es sich, Kontakt zu einer Suchtberatungsstelle, dem Sozialen Dienst des Krankenhauses oder dem Hausarzt aufzunehmen und sich bei der Antragsstellung und der Klärung der Zuständigkeit helfen zu lassen. Denn neben Ihrem Antrag sind in der Regel noch weitere Informationen der entsprechenden Fachleute erforderlich.

Für die Antragstellung auf eine Entwöhnungsbehandlung benötigen die Leistungsträger:

  • die ausgefüllten Antragsformulare
  • einen aktuellen Befundbericht einschließlich verschiedener Laborbefunde vom behandelnden Arzt (Hausarzt, Betriebs­ oder Werksarzt)
  • den Sozialbericht einer Suchtberatungsstelle

In der überwiegenden Zahl der Fälle ist die Rentenversicherung der zuständige Leistungsträger. Wesentliche Antragsformulare für die Rentenversicherung sind nachfolgend aufgelistet und können über die Formularsuche der Deutschen Rentenversicherung heruntergeladen werden.

Wir weisen darauf hin, dass z.T. Regionalträger der Rentenversicherung eigene Formulare einsetzen. Diese sind von entsprechenden Regionalträgern direkt zu beziehen.

  • Antrag auf Leistungen zur Teilhabe für Versicherte – Rehabilitationsantrag
  • Informationen zum Antrag auf Teilhabe – Rehabilitationsantrag
  • Anlage zum Antrag auf Leistungen zur medizinischen Rehabilitation
  • Sozialbericht – Psychosoziale Grunddaten
  • Ergänzende Informationen zur Erstellung eines Sozialberichtes
  • Einwilligungserklärung zum Sozialbericht / Anlage zum Sozialbericht
  • Bescheinigung der Justizvollzugsanstalt beziehungsweise Jugendstrafanstalt zur Vorlage beim Rentenversicherungsträger bei Anträgen auf Entwöhnungsbehandlungen

Neben der Rentenversicherung können als Leistungsträger auch die Krankenversicherung oder Sozialhilfeträger in Betracht kommen. Dies hängt von den versicherungsrechtlichen Voraussetzungen, die im Einzelfall gegeben sind, ab. Ihre zuständige Krankenversicherung oder Sozialhilfeträger stellt Ihnen sämtliche Antragsunterlagen zur Verfügung.

Hinweise zur Zuzahlung finden Sie unter:

www.deutsche-rentenversicherung.de

Die Mitnahme von Kindern in eine stationäre Entwöhnungsbehandlung ist prinzipiell möglich. Voraussetzung ist, dass die Kinder unter 12 Jahre sind oder wegen einer Behinderung auf besondere Hilfe angewiesen sind.