Selbsteinschätzung

Ihr Weg aus der Abhängigkeitserkrankung

Die Abhängigkeit von Suchtmitteln ist eine Krankheit, welche nachhaltig die Gesundheit und die seelische und psychische Verfassung beeinträchtigt. Abhängigkeitserkrankungen hinterlassen damit auch Spuren in allen Lebensbereichen: Familie, Freundschaften, Freizeit, Beruf. Bezogen auf die Arbeitswelt kann langfristig auch die Erwerbs- und Berufsfähigkeit grundsätzlich in Frage gestellt sein.

Es gibt wirkungsvolle Behandlungsangebote, um sich aus dem Teufelskreis der Sucht zu befreien. Abhängigkeitserkrankungen können substanzgebunden (z.B. Alkohol-, Medikamenten-, Drogenabhängigkeit) oder substanzungebunden (z.B. Glücksspiel-, Internetabhängigkeit) auftreten.

Die Substanzgebundene Sucht

Jemand ist von einer Substanz (Alkohol, Tabak, Droge) abhängig, wenn 3 oder mehr der nachfolgenden Kriterien erfüllt sind (Kriterien nach dem Klassifikationssystem für medizinische Diagnosen ICD 10):

  • Der starke und gelegentlich übermächtige Wunsch, Suchtmittel zu konsumieren.
  • Verminderte Kontrolle bezüglich Konsumstil und -menge.
  • Fortgesetzter Konsum zur Verhütung von Entzugserscheinungen, Entwicklung eines körperlichen Entzugsyndroms.
  • Entwicklung von Toleranz gegenüber dem Suchtstoff und daraus resultierende Dosissteigerung.
  • Zunehmende Ausrichtung des Verhaltens auf den Substanzkonsum. Fortschreitende Vernachlässigung anderer Interessen.
  • Fortgesetzter Konsum trotz schädlicher Folgen körperlicher, psychischer oder sozialer Art.

Im Unterschied dazu wird ein schädlicher Gebrauch psychotroper Substanzen vor, wenn das Konsummuster der Substanzen zu einer Gesundheitsschädigung führt. Dies kann eine körperliche Störung (z.B. Hepatitis durch Selbstinjektion von Substanzen) oder eine psychische Störung (z.B. depressive Episode nach massivem Alkoholkonsum) sein. Schädliches Konsumverhalten wird oft von anderen kritisiert und hat häufig unterschiedliche soziale Folgen. Allerdings ist die Ablehnung des Konsumverhaltens oder einer bestimmten Substanz von anderen Personen oder einer ganzen Gesellschaft allein kein Beweis für den schädlichen Gebrauch.

 

Einschätzung des Alkoholkonsums

Beim Alkoholkonsum unterscheidet man zwischen riskantem Alkoholkonsum, Alkoholmissbrauch und Alkoholabhängigkeit.

Riskanter Alkoholkonsum

Ein riskanter Alkoholkonsum liegt vor, wenn

Männer täglich mehr als 30 g reinen Alkohol trinken und Frauen täglich mehr als 20 g reinen Alkohol trinken (vergleichen Sie hierzu die unten stehende Tabelle der British Medical Association, 1995).

Werden diese Grenzwerte dauerhaft überschritten, so können sich alkoholbedingte körperliche Beeinträchtigungen und bei einer deutlichen Überschreitung der Grenzwerte ein Alkoholmissbrauch oder eine Alkoholabhängigkeit entwickeln.

Darüber hinaus sollte auf Alkohol grundsätzlich bei bestehender oder möglicher Schwangerschaft, bei der Einnahme von Medikamenten, die mit Alkohol interagieren, bei bestimmten körperlichen Störungen (z. B. Lebererkrankungen) verzichtet werden.

Getränk
Alkoholgehalt
Menge
reiner Alkohol
Bier ca. 5 Vol. % 0,2 l ca. 8,0 g
Wein ca. 10 Vol. % 0,1 l ca. 8,0 g
Fruchtlikör ca. 30 Vol. % 2 cl ca. 4,8 g
Korn ca. 32 Vol. % 2 cl 5,0 g
Obstler ca. 35 Vol. % 2 cl ca. 5,6 g
Weinbrand ca. 40 Vol. % 2 cl ca. 6,4 g

Alkoholmissbrauch = schädlicher Gebrauch von Alkohol

Ein schädlicher Gebrauch liegt dann vor, wenn der Alkoholkonsum zu körperlichen, psychischen und sozialen Konsequenzen geführt hat. Diese Schädigungen müssen kontinuierlich über einen Zeitraum von mindestens einem Monat oder mehrfach im Verlaufe von 12 Monaten aufgetreten sein. Eine Abhängigkeit ist hierbei auszuschließen.

Alkoholabhängigkeit

Eine Abhängigkeit liegt dann vor, wenn 3 oder mehr der nachfolgenden Kriterien erfüllt sind (Kriterien nach dem Klassifikationssystem für medizinische Diagnosen ICD 10):

  1. Starker Wunsch oder eine Art Zwang, Alkohol zu trinken.
  2. Hinweis auf eine verminderte Fähigkeit, den Alkoholkonsum zu kontrollieren.
  3. Alkoholkonsum, um Entzugssymptome (z. B. Zittern der Hände) zu mildern oder zu vermeiden, verbunden mit der Erfahrung, dass dies wirkt.
  4. Hinweise für Toleranzbildung, d. h. zunehmend wird mehr Alkohol benötigt, bevor die (gewünschte) Wirkung eintritt.
  5. Eingeengtes Verhaltensmuster durch den Alkoholkonsum, z. B. der Tagesplan richtet sich danach aus, regelmäßig Alkohol trinken zu können. Andere Interessen und Vergnügen werden zunehmend vernachlässigt.
  6. Der Alkoholkonsum wird fortgeführt, trotz klarer Hinweise auf negative körperliche, psychische oder soziale Folgen

Auch bestimmte Verhaltensweisen können zu einer Abhängigkeit führen, darunter fallen beispielsweise Verhaltensweisen wie das pathologische (also krankhafte) Glücksspielen, der pathologische PC-/Internetgebrauch, aber auch Kaufsucht, Arbeitssucht, Sexsucht oder Essstörungen.

 

Pathologisches Glücksspiel

Die Anzahl pathologischer Glücksspieler wird in Deutschland auf 100.000 – 170.000 Personen geschätzt. Vorrangig handelt es sich hierbei um so genannte Automatenspieler. Beim pathologischen Glücksspiel handelt es sich um ein andauerndes und wiederkehrendes fehlangepasstes Glücksspielverhalten. Die Entwöhnungsbehandlung von pathologischen Glücksspielern kann sowohl in Sucht- als in psychosomatischen Rehabilitationseinrichtungen erfolgen. Voraussetzung ist, dass ein angemessenes glücksspielerspezifisches Rehabilitationsangebot in den Einrichtungen vorhanden ist.

Auch beim Pathologischen Glücksspiel lässt sich zwischen Missbrauch und Sucht unterscheiden, wobei die Übergänge zwischen diesen Phasen oft fließend sind. Suchttypische Merkmale sind auch hier beispielsweise der Kontrollverlust („Nichtaufhörenkönnen“), das andauernde Gedankenkreisen um das Glücksspiel, Abstinenzunfähigkeit, Vernachlässigung von Familie, Freunde und Hobbys sowie Beschaffungskriminalität.

 

Pathologischer PC-Internet/Gebrauch

Zunehmend fällt eine Minderheit von Internetnutzern dadurch auf, dass sie anscheinend die Nutzung des Internets nicht adäquat hinsichtlich der Häufigkeit und Dauer kontrollieren kann. Die Inhalte des Denkens dieser Menschen werden mehr und mehr von vergangenen oder zukünftigen Onlineaktivitäten geprägt, der exzessive Zeitverbrauch für diese Tätigkeiten führt zu einem wachsenden Problem, die auch aus der Vernachlässigung von Pflichten entstehen. Werden diese jedoch unvermindert fortgesetzt, so ergibt sich ein dem pathologischen Spielen vergleichbares Störungsbild, das in Anlehnung daran als „pathologischer PC-/Internetgebrauch“ bezeichnet werden kann. Dabei treten negative körperliche (z.B. Störung des Wach-Schlaf-Rhythmus, Rückenbeschwerden), psychische (z.B. Essstörungen, depressive Reaktionen, zunehmende soziale Ängstlichkeit) und soziale (sozialer Rückzug) Folgen auf, die das Problemverhalten teufelskreisartig verstärken. Der PC-/Internetgebrauch dient zunehmend auch der Kompensation alltäglicher Frustrationen. Es erfolgt eine Ersatzbefriedigung menschlicher Grundbedürfnisse nach Kontrolle, Selbstwertsteigerung und Bindung in der virtuellen Welt. Die bisher vorliegenden diagnostischen Kriterien des pathologischen PC-Gebrauchs sind:

 

  • exzessive Schul- oder Berufsfremde PC- bzw. Internet-Nutzung von mehr als 30 Stunden wöchentlich,
  • ein zumindest zeitweiliges unwiderstehliches Verlangen am Computer zu spielen,
  • Ausrichtung des eigenen Lebens auf die Zeiten, die man mit der Chat- oder Spielgruppe verbringt
  • Zurücktreten der realen Erlebniswelt mit problematischen Auswirkungen auf Erleben und Verhalten,
  • fortschreitende Vernachlässigung anderer Vergnügungen oder Interessen,
  • kompensatorische Suche nach Anerkennung, Kontrollkompetenz, Erfolgsgefühlen und Abfuhr von aggressiven Regungen,
  • anhaltende exzessive Computernutzung trotz nachweislicher körperlicher, psychischer und sozialer Schäden,
  • Automatisierung der Online-Aktivitäten bzw. verminderte Kontrollfähigkeit bzgl. Beginn, Beendigung und Dauer des Computerspielens,
  • anklingende „Entzugserscheinungen“ bei verminderter Computernutzung (Nervosität, Reizbarkeit, Unruhe, Schlafstörung).

Lübecker Alkoholismus Screening Test

Der Lübecker Alkoholismus Screening Test (LAST, Rumph, H.-J., Hapke, U. & John, U. (2001)) kann Ihnen mehr Sicherheit darüber vermitteln, ob bei Ihnen ggf. ein Alkoholmissbrauch oder eine Alkoholabhängigkeit vorliegt.

Beantworten Sie jede Frage mit ja oder nein:

  1. Sind Sie immer in der Lage, Ihren Alkoholkonsum zu beenden, wenn Sie das wollen?
  2. Haben Sie schon einmal das Gefühl gehabt, dass Sie Ihren Alkoholkonsum verringern sollten?
  3. Haben Sie schon einmal wegen Ihren Alkoholtrinkens ein schlechtes Gewissen gehabt oder sich schuldig gefühlt?
  4. Haben Ihre (Ehe-)Partner oder Ihre Eltern oder andere nahe Verwandte sich schon einmal über Ihr Trinken Sorgen gemacht oder sich beklagt?
  5. Haben Sie wegen des Trinkens einmal Probleme am Arbeitsplatz bekommen?
  6. Ist Ihnen schon einmal gesagt worden, Sie hätten eine Störung der Leber (z.B. Fettleber oder Leberzirrhose)?
  7. Waren Sie einmal in einem Krankenhaus wegen Ihres Alkoholkonsums?

Auswertung:

Jede „Ja“-Antwort der Fragen 2 bis 7 wird mit einem Punkt gewertet, bei Frage 1 wird eine „Nein“-Antwort mit einem Punkt bewertet.

Eine Summe von 2 oder mehr Punkten deutet auf einen Alkoholmissbrauch oder auf eine Alkoholabhängigkeit hin. Falls dies auf Sie zutreffen sollte, so sollte dies Anlass sein ein entsprechendes Gesprächsangebot bei Ihrem niedergelassenen Arzt oder einer ambulanten Suchtberatungs- und Behandlungsstelle in Anspruch zu nehmen, um das Ergebnis zu überprüfen und ggf. entsprechende Hilfen zu erhalten.

Sieben Schritte in Ihre Zukunft

Sich selbst einzugestehen, dass man möglicherweise abhängig geworden ist und Hilfe benötigt, ist der erste und wichtigste Schritt. Abhängigkeit ist eine Erkrankung, die einer entsprechenden Behandlung bedarf – wie andere Krankheiten auch.

Wenn Sie bereit sind, sich Unterstützung zu suchen, können Sie sich zunächst an eine ambulante Suchtberatungsstelle in Ihrer Nähe wenden. Der Kontakt zu einer solchen Beratungsstelle kann ganz entscheidend für den Weg aus der Abhängigkeit sein, denn dort erhalten Sie nicht nur qualifizierte Information und eine professionelle Beratung hinsichtlich der erforderlichen Schritte, sondern auch Unterstützung bei der Vermittlung und Antragstellung auf eine Entwöhnungsbehandlung beim zuständigen Leistungsträger. Die Berater:innen können Sie auch bei der Auswahl einer geeigneten Einrichtung unterstützen und Sie über die verschiedenen Angebote informieren. Dabei spielt Ihr Wunsch- und Wahlrecht eine bedeutsame Rolle. Die Mitarbeiter:innen der Beratungsstellen sind im Umgang mit Suchtproblemen geschult und können sowohl die Betroffenen als auch deren Angehörige über die spezifischen Behandlungsmöglichkeiten umfassend beraten, aufklären oder auch motivieren.

 

Unterstützung, entsprechende Beratungsangebote in Ihrer näheren Umgebung zu finden, können Sie unter unseren Hilfe-Links finden.

Nach telefonischer Abklärung eines Termins führen Sie ein erstes persönliches und streng vertrauliches Gespräch mit Ihrer/m Berater:in, in dem Sie die Möglichkeit haben, Informationen zu bekommen und Ihre persönliche Situation darzulegen. Gemeinsam wird dann das weitere Vorgehen besprochen. Beispielsweise wird mit Ihnen und unter Einbezug eines Arztes abgeklärt, ob zunächst ein stationärer oder ambulanter Entzug (s. Schritt 4) erforderlich ist. Möglicherweise werden einige Beratungstermine vereinbart, bzw. die Teilnahme an einer Selbsthilfegruppe empfohlen. Es kann sich aber auch herausstellen, dass eine längerfristige (ganztägig) ambulante bzw. stationäre Behandlung notwendig ist.

Wer seit Monaten oder sogar Jahren in hohen Dosen Suchtmittel konsumiert und keine abstinenten Tage mehr kennt, muss mit Entzugserscheinungen rechnen. Diese Entzugserscheinungen können erheblich sein und sind deshalb dringend behandlungsbedürftig. Mit ärztlicher Unterstützung können potenzielle Risiken, z.B. ein Krampfanfall mit Bewusstseinsverlust oder ein Delirium, weitgehend ausgeschlossen werden. Bei einem geplanten Entzug ist der erste Schritt also immer der Gang zum Arzt oder zur Ärztin. Der ärztlich begleitete Entzug kann ambulant oder stationär erfolgen. Der stationäre Entzug wird in der Regel von der Krankenversicherung finanziert und in psychiatrischen Einrichtungen oder auf den internistischen Stationen von Allgemeinkrankenhäusern durchgeführt. Speziell ausgebildete medizinische und pflegerische Fachkräfte überwachen beim qualifizierten Entzug nicht nur die körperliche Entgiftung, sondern es werden zudem auch begleitende Einzel- und Gruppengespräche angeboten und weiterführende Informationen gegeben sowie gegebenenfalls die Teilnahme an einer Selbsthilfegruppe ermöglicht.

In den Akutkliniken gibt es einen Sozialen Dienst, mit dem man hinsichtlich einer weiterführenden Entwöhnungsbehandlung Kontakt aufnehmen kann. Dieser kann – ebenso wie eine ambulante Suchtberatungsstelle – das Antragsverfahren auf eine Entwöhnungsbehandlung beim zuständigen Leistungsträger einleiten.

Falls sich herausstellen sollte, dass für Ihre Gesundung und ein Leben jenseits der Abhängigkeit eine (ganztägig) ambulante oder eine stationäre Behandlung erforderlich ist, wird die Beratungsstelle bzw. der Sozialdienst alle notwendigen weiteren Schritte gemeinsam mit Ihnen veranlassen. Hierzu gehören:

 

1) Antragstellung an den zuständigen Leistungsträger, i. d. R. mit folgenden Unterlagen:

  • Antrag des Versicherten
  • Sozialbericht, der von der Suchtberatungsstelle bzw. dem Sozialen Dienst erstellt wird
  • ärztliches Gutachten (Befundbericht)

2) Klärung der Kostenübernahme

Der von Ihnen unterschriebene Antrag wird dann mit den erforderlichen Unterlagen dem zuständigen Leistungsträger zugestellt. Dieser ist bei erwerbstätigen Personen in der Regel die Rentenversicherung, bei Familienangehörigen oder Rentner:innen in der Regel die Krankenversicherung. Der angeschriebene Leistungsträger begutachtet innerhalb einer Frist von 14 Tagen den Antrag und entscheidet über die Bewilligung der Leistung, sofern er zuständig ist, oder er muss den Antrag – falls er sich für nicht zuständig hält – an den entsprechend zuständigen Leistungsträger weiterleiten. Wenn der Antrag bewilligt wird, bestimmt der Leistungsträger, unter Berücksichtigung berechtigter Wünsche des Antragsstellers bzw. ggf. entsprechender Vorschläge der Beratungsstelle, die Behandlungseinrichtung (z.B. eine spezielle Fachklinik) und die Dauer der Behandlung. Falls der Leistungsträger nicht die vom Versicherten gewünschte Einrichtung wählt und dieser aus nachvollziehbaren Gründen eine andere Behandlungseinrichtung wünscht, kann er im Rahmen des Wunsch- und Wahlrechts (§ 9 SGB IX) Widerspruch einlegen. Nach Festlegung der Behandlungseinrichtung wird diese dann den Zeitpunkt für die Aufnahme mitteilen.

 

Adressen von Behandlungseinrichtungen des FVS finden Sie auf dieser Seite unter Kliniksuche.

Die überwiegende Anzahl der Entwöhnungsbehandlungen wird in stationären Behandlungseinrichtungen durchgeführt. In der Fachklinik erwartet Sie ein persönlich ausgerichtetes, qualifiziertes Behandlungsangebot in einem geschützten Rahmen. Die Behandlungen enthalten nicht nur medizinisch-therapeutische Elemente sowie Sport- und Bewegungsangebote, sondern berücksichtigen insbesondere auch soziale und seelische Gesichtspunkte von Abhängigkeitserkrankungen. Bezugstherapeut:innen stehen Ihnen begleitend zur Seite und erarbeiten mit Ihnen Therapieziele.

 

In der Klinik arbeiten multiprofessionelle Teams (Ärzt:innen, Psycholog:innen, Sozialarbeiter:innen, Ergotherapeut:innen, Bewegungstherapeut:innen, Krankenpflegepersonal) unter ärztlicher Anleitung, die mit Ihnen Perspektiven hinsichtlich persönlicher, sozialer und beruflicher Fragen entwickeln. Eine Entwöhnungsbehandlung dauert durchschnittlich je nach individuellem Bedarf bei einer Abhängigkeit von Alkohol und Medikamenten in der Regel 8 bis zu 16 Wochen. Bei Drogenabhängigkeit liegt die Behandlungsdauer i.d.R. zwischen 16 und 26 Wochen.

 

Die Erfolge der Behandlung sind nicht nur durch systematische Befragungen ehemaliger Patient:innen durch die Leistungsträger und Einrichtungen, sondern auch durch viele wissenschaftliche Untersuchungen belegt. Hierzu finden Sie weitere Informationen unter der Rubrik Wirksamkeitsstudien.

Auch nach einer stationären Behandlung in der Fachklinik stehen Ihnen verschiedene Angebote zur Weiterbehandlung bzw. Betreuung und Nachsorge zur Verfügung.

So kann sich bei besonderen beruflichen und sozialen Problemlagen und hoher Rückfallgefährdung eine stationäre Adaptionsbehandlung anschließen (Dauer bei Alkoholabhängigkeit i.d.R. bis zu 11-12 Wochen, bei Dogenabhängigkeit i.d.R. bis zu 16 Wochen).

Des Weiteren steht Ihnen bei entsprechendem Bedarf die ambulante Beratungs- und Behandlungsstelle im Rahmen einer Nachsorge bzw. ambulanten Fortführung der stationären Entwöhnungsbehandlung zur Verfügung und unterstützt Sie bei Ihrem weiteren Lebensweg und der Vermeidung von Rückfällen. Es empfiehlt sich darüber hinaus, mit Menschen, die ähnliche Erfahrungen gemacht haben, im Rahmen einer Selbsthilfegruppe zu sprechen. Die Festigung der erlebten persönlichen und sozialen Veränderungen und eines zufriedenen Lebens ohne Abhängigkeit steht nun im Mittelpunkt. Darüber hinaus geht es darum, wieder im sozialen und beruflichen Leben Fuß zu fassen.

Auch bei Rückfällen stehen Ihnen viele Möglichkeiten offen, die Sie auf dem weiteren Weg in ein suchtmittelfreies Leben unterstützen. Ein Rückfall kann viele Ursachen haben und muss keine Katastrophe sein. Er kann Sie in ihrer Abstinenz sogar bestärken und bedeutet nicht, dass Sie gänzlich gescheitert sind. Zögern Sie bei einem Rückfall nicht, direkt die Ihnen bekannten Suchthilfe-Netzwerke zu aktivieren. Wichtig ist hierbei, möglichst rasch wieder seine Ansprechpartner bei der Suchtberatungsstelle oder der Behandlungseinrichtung zu kontaktieren, um die weiteren Schritte zur Stabilisierung der Situation zu besprechen. Auch eine Selbsthilfegruppe kann nach einem Rückfall mit Rat und Tat unterstützen.

Weitere Informationen und hilfreiche Angebote können Sie unter unseren Hilfe-Links.