SuchtAktuell - Heft 2/2005 Editorial

In dieser Ausgaben von "Sucht aktuell" finden sich aktuelle Beiträge zu folgenden Themen:

  • M. Zobel et. al. berichten über die Effektivität der stationären Suchtrehabilitation. Die Fachverband Sucht-Katamnese des Entlassjahrgangs 2003 von Fachkliniken für Alkohol- und Medikamentenabhängige beruht auf 7266 durchgeführten Behandlungen. Die Ausschöpfungsrate beträgt 59, 9 % und liegt damit um 3,2 Prozentpunkte unter der des Vorjah-res. Die katamnestische Erfolgsquote hinsichtlich der Abstinenz beträgt nach DGSS 1 (alle erreichten Klienten mit planmäßiger Entlassung) 74,7 % und nach DGSS 4 (alle entlassenen Patienten, bei keiner oder widersprüchlicher Katamneseinformation als rückfällig eingestuft) 43,4 %. Der Rückgang der Erfolgsquote nach DGSS 4 im Vergleich zum Vorjahr um 3 % ist im Zusammenhang mit der verminderten mit der geringeren zu sehen. Nach DGSS 1 sind die Ergebnisse gegenüber dem Vorjahr stabil (2002: 74,9 %, 2003: 74,7 % nach DGSS 1). Des Weiteren zeigt die Untersuchung, dass Merkmale der sozialen und beruflichen Stabilität prognostisch äuß erst bedeutsam sind. Abstinent lebende Patienten sind ein Jahr nach Behandlungsende darüber hinaus mit allen Lebenssituationen deutlich zufriedener als rückfällige Patienten.
  • Dr. L. Kraus, R. Augustin und J. Röder stellen in ihrem Artikel wichtige Ergebnisse des Epidemiologischen Suchtsurvey 2003 vor. Insgesamt wurden 8061 Personen im Alter von 18 bis 59 Jahren befragt, die Antwortrate betrug 55 %. Innerhalb der letzten 30 Tage wiesen 71,1 % der Befragten einen risikoarmen Alkoholkonsum, 9,3 % einen riskanten, 2,5 % einen gefährlichen und 0,3 % einen Hochkonsum auf. Den größten Anteil riskanten oder schädlichen Alkoholkonsums findet man mit 40 % bei den 18 bis 20 Jährigen (junge Männer 54,7 % und Frauen 25,3 %). Im selben Zeitraum rauchten 33,9 %, davon 37,1 % der Männer und 30,5 % der Frauen. 35,6 % der Zigarettenraucher wiesen einen täglichen Konsum von 20 und mehr Zigaretten auf. Mit dem Alter nimmt der Anteil der Raucher ab, jedoch nimmt parallel dazu der Anteil der starken Raucher zu. In den letzten 12 Monaten hatten 7,4 % der Befragten mindestens eine illegale Droge konsumiert. Im Vergleich zu Cannabis (6,9%) ist der Konsum irgendeiner anderen Droge (2,1 %) weit seltener. Am häufigsten wurde der Drogenkonsum von den 18 bis 24-jährigen jungen Erwachsenen berichtet. Insgesamt ist von einer weiten Verbreitung substanzbezogener Störungen mit erheblichen Auswirkungen auf die Morbidität und Mortalität der Bevölkerung auszugehen.
  • V. Stander, G. Christiansen, J. Töppich stellen die Ergebnisse der aktuellen repräsentativen Erhebungen zur Drogenaffinität Jugendlicher und junger Erwachsener im Alter von 12 bis 25 Jahren vor. 86 % der 12 bis 25 Jährigen haben in den letzten 12 Monaten Bier, Wein, Spirituosen oder alkoholische Mixgetränke getrunken. Das Durchschnittsalter lag bei 14,1 Jahren. Über Alkoholrauscherfahrungen verfügen 60 %, bei den 12 bis 15 Jährigen bereits 21 %. Insgesamt ist der Anteil der regelmäßigen Biertrinker von 38 % im Jahr 1979 auf 22 % im Jahr 2004 gesunken, bei den Weintrinkern von 17 % auf 7 %, bei den Spirituosen von 9 % auf 5 %. Allerdings hat sich der regelmäßige Konsum von alkoholischen Mixgetränken von 8 % im Jahr 2001 auf 16 % im Jahr 2004 verdoppelt. 66 % der 12 bis 25 Jährigen gaben an, jemals geraucht zu haben. Als ständige Raucher stuften sich 21 % ein, in der Altersgruppe der 12 bis 15 Jährigen 5 %. Während 1979 noch 44 % der 12 bis 25 Jährigen rauchten, liegt die Quote im Jahr 2004 bei 35 %. Ein Drittel (32 %) dieser Altersgruppe hat schon einmal Drogen probiert, 24 % davon Haschisch oder Marihuana. Erfahrungen mit anderen Drogen wie Amphetaminen (4 %), Ectasy (4 %), psychoaktiven Pflanzen und Pilzen (4 %), Kokain (2 %), LSD (2 %), Schnüffelstoffen (1 %), Heroin (0,3 %) und Crack (0,2 %) sind vergleichsweise selten. Von den 12 bis 15 Jährigen haben im Verlaufe des vergangenen Jahres 5 % Drogen genommen. Im Weiteren behandeln die Autoren die sozialen Einflüsse, die den Konsum von Suchtmitteln verhindern oder hinauszögern können. Die Studie belegt, dass der Konsum verschiedener Substanzen als schrittweiser Lernprozess abläuft. So erhöht das Rauchen die Wahrscheinlichkeit für intensiveres Alkoholtrinken, häufigere Alkoholrauscherfahrungen die Wahrscheinlichkeit des Konsums von Cannabis und dieser wiederum den Gebrauch anderer illegaler Drogen.
  • Dr. H. J. Rumpf und Prof. Dr. S. Weyerer geben einen Überblick über Häufigkeit, Diagnostik, Behandlung und Erreichbarkeit von Suchterkrankungen im Alter. Zwar nehmen bei Tabak und Alkohol mit zunehmenden Alter die substanzbezogenen Störungen ab, jedoch handelt es sich innerhalb der Gruppe älterer Menschen dabei um die häufigsten Suchterkrankungen. Bei den Medikamenten, der dritthäufigsten Form der Abhängigkeit kommt es im Alter zu einer weiteren Zunahme der Prävalenz. Illegale Drogen spielen in der älteren Bevölkerungsgruppe keine bedeutende Rolle. In der Suchtkrankenversorgung ist die Gruppe der älteren Patienten unterrepräsentiert. Dies trifft insbesondere bei einer Abhängigkeit von Tabak und Medikamenten zu. Die Autoren kommen zu dem Schluss, dass die Therapieprognosen generell gut sind und sich der Therapieerfolg noch steigern lässt, wenn die Interventionen spezifisch auf die ältere Personengruppe zugeschnitten sind. Insgesamt wird sich die Suchthilfe durch die sich ändernde Bevölkerungsstruktur vermehrt auf die Gruppe der älteren Suchtkranken einstellen müssen.
  • Dr. B. Schneider und M. Wallroth berichten über das Thema „Tabakabhängigkeit in der stationären Alkoholentwöhnung“. Hierbei stellen sie die konzeptionelle Umorientierung einer Fachklinik dar. So müssen Patienten, die eine Tabakabhängigkeit oder „schädlichen Gebrauch von Tabak“ aufweisen, an einer entsprechenden Maßnahme zur Raucherentwöhnung teilnehmen, dies wird begleitet von motivationalen Maßnahmen. Entsprechende therapeutische Angebote (Nichtrauchertraining) werden vorgehalten. Trotz einer ungünstigen motivationalen Ausgangssituation konnte im Rahmen der Behandlung eine Reduktion des Rauchverhaltens um mindestens 10 % bei 50 % der Raucher festgestellt werden, bei 7 % gelang sogar ein Rauchstopp. Der Anteil der Nichtraucher stieg allerdings von Beginn der Behandlung bis ein Jahr nach Therapieende lediglich um 2,1 % an. Von besonderer Bedeutung ist in diesem Zusammenhang, dass Nichtraucher auch prozentual höhere Abstinenzquoten als Raucher ein Jahr nach Behandlungsende aufweisen (81 % zu 73 % Alkoholabstinenz nach DGSS3). Die Autoren sehen sich ermutigt, die Ansätze zu einer intensivierten Raucherentwöhnung während der Entwöhungsbehandlung weiter zu entwickeln.
  • Dr. V. Weissinger stellt Befragungsergebnisse und entsprechende Handlungsempfehlungen zur Förderung der Teilhabe am Arbeitsleben und zur beruflichen (Re-) Integration bei Abhängigkeitserkrankungen vor. Hierbei wird auf die Entwicklung und weitere Umsetzung der Wolfsburger Resolution näher eingegangen (z. B. Handlungsempfehlung/Geschäftsanweisung der BA vom 20.11.2004). Die Ergebnisse einer aktuellen Umfrage des Fachverbandes Sucht bei den stationären Mitgliedseinrichtungen werden im Weiteren vorgestellt. Hierbei zeigte sich, dass die Zusammenarbeit mit den Betrieben im Rahmen der externen Arbeitserprobung, den Adaptionseinrichtungen und Fachberatern der Rentenversicherung überwiegend positiv bewertet wird. Die Zusammenarbeit mit der Arbeitsvermittlung/Fachberatern der Agenturen für Arbeit/Arbeitsgemeinschaften wurde von 68,8 % als befriedigend und von 21,9 % als mangelhaft/ungenügend eingestuft. Diese Ergebnisse sind vor dem Hintergrund zu sehen, dass zum Zeitpunkt der Befragung in vielen Städten und Kommunen in Folge der gesetzlich vorgegebenen neuen Zuständigkeitsregelungen Umstrukturierungsprozesse im Gange waren. Es zeigt sich insgesamt ein erheblicher Handlungsbedarf, wie z.B. die regelmäßige Präsenz der Arbeitsvermittler und Reha-Berater der Leistungsträger in den stationären Rehabilitationseinrichtungen bzw. die qualifizierte Beratung durch die Agenturen für Arbeit, Arbeitsgemeinschaften und Jobcenter am Wohnort während der Entwöhnungsbehandlung. Erforderlich sind darüber hinaus klare Regelungen und Zuständigkeiten in Folge der Umsetzung der Hartz-Gesetze.
  • Frau Dr. K. Spyra, Dr. W. Müller-Fahrnow, J. Rieger, S. Schimpf, Dr. P. Subkowski verweist in ihrem Beitrag darauf, dass der Gesetzgeber mit dem SGB V § 137 festgelegt hat, dass jedes nach § 108 zugelassene Krankenhaus ab dem Jahr 2005 alle 2 Jahre einen strukturierten Qualitätsbericht zu erstellen hat. Dieser soll einer einheitlichen Struktur folgen, damit soll der Grundstein für eine einrichtungsübergreifende Vergleichbarkeit der Veröffentlichungen gelegt werden. Auch im Bereich der Rehabilitation zeichnet sich ab, dass künftig strukturierte Qualitätsberichte entwickelt und im Internet für interessierte Leser zugänglich gemacht werden. Im Mittelpunkt hierbei geht es um die Präsentation der Qualitätsstärken einer Reha-Einrichtung im Vergleich zu anderen. Qualitätsberichte stellen selbst ein Instrument des Qualitätsmanagements dar, denn sie dienen nach innen zur Reflektion der bislang erbrachten Leistungen und deren Qualität sowie zur Festlegung konkreter Qualitätsziele. Verwiesen sei darauf, dass die Spitzenverbände der Leistungserbringer und Leistungsträger in der medizinischen Rehabilitation das Interesse geäußert haben, gemeinsam Vorgaben für strukturierte Qualitätsberichte zu entwickeln.
  • B. Lubenow stellt in seinem Beitrag das Visitationsverfahren der BfA als Instrument der externen Qualitätssicherung vor. Zusätzlich zur Kontrollfunktion erfüllen die Visitationen den Zweck, die Einrichtungen differenziert über die Qualitätsanforderungen der Leistungsträger zu informieren und ihnen konkrete Anhaltspunkte zu geben für Verbesserungen. Das überarbeitete Visitationsverfahren wurde vom Hochrhein-Institut in Bad Säckingen und der Abteilung Qualitätsmanagement und Sozialmedizin des Universitätsklinikums Freiburg wissenschaftlich untersucht. Das Manual umfasst 80 Seiten und gliedert sich in vier Dimensionen, die in 34 Bereiche mit insgesamt 175 Merkmalen unterteilt sind. Die Visitatoren vermerken ihre Beobachtungen auf der Ebene der einzelnen Fragen. Darüber hinaus sollen sie auch Globalbeurteilungen abgeben. Die mit den Einrichtungsleitungen betroffenen Vereinbarung zur Qualitätsverbesserung haben Vertragscharakter und sind für beide Seiten verbindlich. Im Rahmen der Weiterentwicklung des Visitationsverfahren sollen indikationsspezifische Besonderheiten berücksichtigt werden. Für den Bereich der medizinischen Rehabilitation Abhängigkeitskranker wird eine gesonderte Fassung des Manuals und des Dokumentationsbogens entwickelt.
  • Dr. A. Reimann gibt einen Überblick über Häufigkeit über die Organisationsreform in der gesetzlichen Rentenversicherung. Ab 1. Oktober 2005 werden BfA und VDR zu einer Körperschaft zusammengefasst, der Deutschen Rentenversicherung Bund. Diese wird neben Trägeraufgaben für ihre Versicherten auch Grundsatz- und Querschnittsaufgaben für die gesamte Rentenversicherung wahrnehmen. Aus Bundesknappschaft, Bahnversicherungsanstalt und Seekasse wird ein einheitlicher zweiter Bundesträger mit Sonderzuständigkeit gebildet, die Deutsche Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See. Die LVAen bleiben als „Regionalträger“ erhalten, deren Anzahl wird sich auf 17 reduzieren. Zum 1. Januar 2006 werden die Landesversicherungsanstalten Brandenburg und Berlin zur Landesversicherungsanstalt Berlin-Brandenburg zusammengeschlossen. Die Deutsche Rentenversicherung Bund kann, sofern es um Trägeraufgaben geht, genauso autonom entscheiden, wie die anderen Rentenversicherungsträger auch. Im Bereich der Grundsatz- und Querschnittsaufgaben und der gemeinsamen Angelegenheiten werden hingegen Entscheidungen getroffen, die alle Rentenversicherungsträger angehen und z. T. sogar rechtlich binden. Im Bereich der Geschäftsführung setzt sich die Differenzierung zwischen Trägerangelegenheiten und übergreifende Aufgaben nicht fort. Die Verwaltung wird durch ein Direktorium, welches aus dem Präsidenten und zwei Geschäftsführern besteht, geleitet. Mit der Organisationsreform wird die überkommende Unterscheidung in Arbeiter- und Angestelltenversicherung aufgegeben.
  • R. Brenner et. al. berichten über die differenzierte Wirksamkeit von poststationärer ambulanter Rehabilitation, rein ambulanter Rehabilitation und stationärer Rehabilitation. Sie weisen darauf hin, dass aufgrund von Zuweisungs- und Selektionseffekten systematische Unterschiede hinsichtlich der Ergebnisse entstehen. So unterscheiden sich die drei Gruppen in wesentlichen Merkmalen wie Suchtvorgeschichte, berufliche Integration, Beziehungshintergrund und Behandlungsbeendigung. Ein Jahr nach Behandlungsende betrug die katamnestische Erfolgsquote nach DGSS 4 hinsichtlich des Kriteriums Abstinenz bei den rein ambulanten Patienten 65,0 %, bei den poststationären 60,3 % und bei den stationären 46,4 %. Bei den poststationären Patienten kann nicht differenziert werden zwischen poststationärem und ambulantem Anteil der Behandlung am Behandlungserfolg. Das Ergebnis legt jedoch den Schluss nahe, dass eine poststationäre Rehabilitation bei schwierigem Klientel zu einer Erhöhung der Erfolgsquote beitragen kann.


Viel Spaß beim Lesen wünscht Ihnen Dr. Volker Weissinger