Gutachten
Der Fachverband Sucht e.V. hat alleine bzw. zusammen mit anderen Spitzenverbänden der medizinischen Rehabilitation (z.B. im Rahmen der AG MedReha) Gutachten in Auftrag gegeben, die nachfolgend aufgelistet sind:
- „Gutachten zur aktuellen und perspektivischen Situation der Einrichtungen im Bereich der medizinischen Rehabilitation“ - Neuauflage 2011
Das aktualisierte Gutachten von aktiva gibt einen Überblick über die Kostenentwicklungen 2011 und enthält darüber hinaus aufgrund der zu erwartenden Kostenentwicklungen eine Empfehlung für die Vergütungssatzentwicklung 2012 im Bereich der medizinischen Rehabilitation.
Notwendige Anhebung des Reha-Budgets der Gesetzlichen Rentenversicherung durch Prognos Dossier bestätigt
Aufgrund des demografischen Wandels, der Anhebung des Renteneintrittsalters, des Arbeitskräftemangels und der steigenden Morbidität wächst der Bedarf an medizinischen Rehabilitationsleistungen. Durch die seit 1997 gesetzlich festgelegte Obergrenze des Reha-Budgets der Rentenkassen, wonach die Ausgaben jährlich maximal in Höhe der durchsnittlichen Bruttolohnentwicklung ansteigen dürfen, wird verhindert, dass Rehabilitationsmaßnahmen dem aktuellen und zukünftigen Bedarf entsprechend erbracht werden können.
Deshalb hat die AG MedReha die Prognos AG mit einem Dossier beauftragt, in dem Bevölkerungs- und Arbeitsmarktentwicklungen sowie Perspektiven analysiert werden.
Die Bundesregierung hat im Nationalen Aktionplan zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention die Überprüfung des "Reha-Deckels" beschlossen. Der FVS und die AG MedReha sehen einen dringenden politischen Handlungsbedarf und fordern, die notwendigen Schritte zur Anpassung des Reha-Budgets der Rentenversicherung an den steigenden Bedarf kurzfrisitig einzuleiten.
Die medizinische Rehabilitation bewirkt schon heute enorm viel für die einzelnen Menschen und für die deutsche Volkswirtschaft ingesamt. Sie könnte aber noch viel mehr leisten, wenn ihre Potenziale besser genutzt würden - und dies wird sie in einer immer älter werdenden Bevölkerung zukünftig auch müssen. Das ist eine der zentralen Botschaften des "Faktenbuchs Medizinische Rehabilitation 2011", das erstmals in dieser Form vom Rheinisch-Westfälischen Institut für Wirtschaftsforschung (rwi), Essen, erarbeitet und am 15. April 2011 in Berlin vorgestellt wurde (Pressestatment vom 15.04.2011). Auftraggeber der umfangreichen Faktensammlung ist die Arbeitsgemeinschaft Medizinische Rehabilitation (AG MedReha), zu der auch der Fachverband Sucht e.V. gehört.
- „Gutachten zur aktuellen und perspektivischen Situation der Einrichtungen im Bereich der medizinischen Rehabilitation“ - Neuauflage 2010
Das aktualisierte Gutachten von GEBERA gibt einen Überblick über die Entwicklung der Vergütungssätze 2007-2010 sowie die realen Kostensteigerungen und enthält darüber hinaus aufgrund der zu erwartenden Kostenentwicklungen eine Empfehlung für die Vergütungssatzentwicklung 2011 im Bereich der medizinischen Rehabilitation.
- „Gutachten zur aktuellen und perspektivischen Situation der Einrichtungen im Bereich der medizinischen Rehabilitation“ - Aktualisierung 2009
Auf der Basis der aktuellen Veränderungen der Rahmenbedingungen (bis Oktober 2009) wurden perspektivisch entsprechende Kostenentwicklungen für die Jahre 2010 - 2013 von GEBERA im Auftrag der AG MedReha prognostiziert.
Das Gutachten von Herrn Dr. Fuhrmann befasst sich mit der Fragestellung, ob der § 71 SGB V der eine Maximalwerterhöhung bei den Vergütungsverhandlungen auf die Grundlohnsummensteigerung vorzieht, auch für den Bereich der medizinischen Rehabilitation von den Krankenkassen Anwendung finden darf. Der Gutachter kommt zum Schluss, dass rehabilitative Leistungen nicht vom § 71 SGB V erfasst werden und Vergütungssatzerhöhungen nicht an die Grundlohnsummensteigerung gebunden sind.
Die AG MedReha (BDPK, buss, Degemed, FVS) hat ein Gutachten zu dem Modellprogramm "AOK-proReha" der AOK Baden Württemberg in Auftrag gegeben. Zielsetzung des Verfahrens ist es, im Bereich der medizinischen Rehabilitation bei Hüft- und Kniegelenksendoprothesen zwei Fallgruppen (Standardpatienten und Sonstige [schwierigere Fälle]) zu bilden und dafür dann unterschiedliche Pauschalen zu bezahlen. Eine Evidenzbasierung fehlt nach Einschätzung der Gutachter hier ebenso wie die differenzierte Berücksichtung von Komorbiditäten. Wenn das Modell Schule machen würde, hätte dies erhebliche Auswirkungen auf die medizinische Rehabilitation. Vor diesem Hintergrund hat die AG MedReha ein Gutachten in Auftrag gegeben, welches aus rehabilitationswissenschaftlicher und juristischer Sicht die vorliegenden Ausführungen zum AOK-proReha-Programm Baden Württemberg kritisch beleuchtet. Hierzu gibt es mittlerweile wiederum ein Gegengutachten und diverse Schriftwechsel.
- „Gutachten zur aktuellen und perspektivischen Situation der Einrichtungen im Bereich der medizinischen Rehabilitation“ von GEBERA 2008
GEBERA - Gesellschaft für Betriebswirtschaftliche Beratung mbH, Düsseldorf - hat das Gutachten zur aktuellen und perspektivischen Situation des Rehabilitationsmarktes und der Rehabilitationskliniken im Auftrag der AG MedReha (des Bundesverbandes Deutscher Privatkliniken e.V., des Bundesverbandes für stationäre Suchtkrankenhilfe e.V., der Deutschen Gesellschaft für Medizinische Rehabilitation e.V. und Fachverbandes Sucht e.V.) fortgeschrieben. Die im letzten Gutachten 2008 prognostizierte Entwicklung für das Jahr 2009 wurde um die tatsächlich eingetretenen Veränderungen korrigiert und für das Jahr 2009 wurde auf der Basis vorliegender Rahmendaten (Stand: September 2008) eine entsprechende Prognose erstellt.
- „Arbeitspapier Investitionskosten“ von GEBERA
GEBERA hat in einem Gutachten für die AG MedReha Vorschläge entwickelt, wie im Vergütungssatz entsprechende Investitionskosten angemessen berücksichtigt werden können. Dargestellt wird u.a. das monistische Finanzierungssystem in der medizinischen Rehabilitation, das Verfahren der Preisbildung sowie verschiedene Lösungssätze zur Berücksichtigung der Investitionskosten in den Vergütungssätzen mit den entsprechenden Vor- und Nachteilen. Die vorgestellten Konzepte zielen darauf ab, einerseits die Investitionsbedarfe möglichst sachgerecht zu berücksichtigen und andererseits die Komplexität und den administrativen Aufwand in einem angemessenen Rahmen zu halten.
- Rechtsgutachten zum § 21 SGB IX im Auftrag von BDPK, des ‚buss’, der DEGEMED und FVS
- Suchtrehabiliation in Deutschland: Bestandsaufnahme und Perspektiven (Januar 2002)
Im Auftrag des FVS wurde von Prof. Dr. W. Müller-Fahrnow et al. diese Expertise erstellt, welche einen umfassenden Überblick über das Leistungsgeschehen, die Behandlungsstrukturen, die Effektivität der Behandlung, qualitative Aspekte und entsprechende Perspektiven gibt. Sie belegt damit auch eindrucksvoll den ökonomischen Nutzen der Suchtrehabilitation.
Aktuelle Meldungen
15.12.2011 09:40
Fachverband Sucht e.V. fordert Anhebung des Reha-Budgets im Bereich der medizinischen Rehabilitation
13.12.2011 10:05
Basisdokumentation 2010 veröffentlicht
26.10.2011 08:22
"Gutachten zur aktuellen und perspektivischen Situation der Einrichtungen im Bereich der medizinischen Rehabilitation"
16.08.2011 11:35
